Ablauf und Kosten

Für gesetzlich Versicherte

Wenn Sie Kontakt zu mir aufgenommen haben, melde ich mich bei Ihnen und biete Ihnen, sofern mit zeitlich möglich, ein bis drei Sprechstunden an. In diesen 50-minütigen Gesprächen können wir wechselseitig prüfen, ob ein Arbeitsbündnis auf Zeit stimmig und zielführend erscheint. Neben dem ersten Erforschen von Zielvorstellungen geht es vor allem um ein persönliches Kennenlernen, da die therapeutische Beziehung einen wichtigen Wirkfaktor in der Psychotherapie darstellt und daher “die Chemie” stimmen sollte.

Sollten wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, folgen die probatorischen Sitzungen. In vier 50-minütigen Sitzungen können wir Ihre Themen gemeinsam sortieren, eine Diagnose festlegen und ihre Therapieziele konkretisieren.

Anschließend kann eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie beantragt werden. Für gesetzlich Versicherte besteht eine Kurzzeittherapie aus 2×12 Sitzungen und eine Langzeittherapie aus 60 Sitzungen, die bei entsprechendem Bedarf auf bis zu 80 verlängert werden können. Eine Kurzzeittherapie kann in eine Langzeittherapie umgewandelt werden, wenn es sich im Verlauf herausstellt.

Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte zur ersten Sitzung und zu Beginn jedes Quartals mit.

Für privat Versicherte

Privat Versicherte müssen bei ihrer Versicherung bzw. bei der Beihilfe die konkreten Bedingungen für eine Psychotherapie erfragen. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In der Regel werden diese Kosten von privaten Krankenkassen und Beihilfen übernommen.

Für Selbstzahler:innen

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit als Selbstzahler:in die Kosten zu tragen. In diesem Fall sind Sie vollkommen frei von sonst unumgänglichen Diagnosen und Anträgen. Die Kosten gleiche ich an den Beitrag der gesetzlichen Kassen an.